AGBRICHTER-UMZÜGE KÖLN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Informationspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterrichtet Richter Umzüge GmbH rechtzeitig vor Leistungserbringung über alle wesentliche Umstände, die Einfluss auf die Leistungserbringung haben können,

insbesondere über Art und Beschaffenheit, Gewicht und Menge des Umzugsguts, über einzuhaltende Termine, über die Verhältnisse des Entladeorts wie Geschosshöhe,

Geschosszahl, Anfahrbarkeit und Platzverhältnisse.

§2 Leistung

(1) Richter Umzüge GmbH erbringt die im Angebot aufgeführten Leistungen. Die Beförderung von gefährlichen Gütern, Waffen, Drogen und Diebesgut sowie die gewerbliche

Abfallbeförderung ist ausgeschlossen.

(2) Richter Umzüge GmbH ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung fremder Mitarbeiter oder Subunternehmer zu bedienen.

(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber mit dem Einsatz des Subunternehmers nicht einverstanden ist, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Rücktrittserkl.rung ist

unverzüglich nach der Information über den Einsatz des Subunternehmers abzugeben.

§3 Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet Richter Umzüge GmbH nur für die sorgfältige Auswahl.

§4 Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter von Richter Umzüge GmbH sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

§5 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Richter Umzüge GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

§6 Vergütung

(1) Wird eine im Angebot nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat Richter Umzüge GmbH Anspruch auf eine gesonderte Vergütung.

(2) Bezahlte Trinkgelder können auf die in Rechnung gestellte Auftragssumme nicht angerechnet werden.

(3) Bei Umzügen, welche durch Ämter, Behörden oder andere Kostenträger finanziert werden, hat der Auftraggeber Richter Umzüge GmbH vor dem Beladen des Gutes eine

schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers vorzulegen, in der zum Ausdruck kommt, dass der Kostenträger unmittelbar gegenüber Richter Umzüge GmbH die Kosten des

Umzugs übernehmen will.

(4) Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn

der Verladung fällig und in bar, per EC-Karte oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto der Firma Richter Umzüge GmbH zu bezahlen.

§7 Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.

§8 Nebenabreden, Schriftform

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für eine Erweiterung der im Vertrag

angegebenen Leistungen oder für eine Erhöhung der im Vertrag angegebenen Mengen.

§9 Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Einigungsstelle

(1) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Umzugsvertrag ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen ist.

(2) Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

(3) Beide Seiten sind berechtigt, vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts die Einigungsstelle des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., Schulstraße 53, 65795

Hattersheim, Tel.: 06190 989813, Fax: 06190 989820 anzurufen.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen

Bestimmung soll eine Regelung gelten, die der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zwecksetzung am nächsten kommt.




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